Willkommen bei Baier & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater!

 

Wir laden Sie herzlich ein, sich auf den folgenden Seiten umfassend über unsere Kanzlei und unsere Arbeitsbereiche zu informieren.

Wir sind eine auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Schmalkalden/Thüringen. Wir bieten Ihnen sowohl eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anfragen und kurzfristige Terminierungen, als auch langfristige und umfassende Betreuung in Ihren rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten auf hohem fachlichem Niveau an.

 

Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Nadin Baier – Fachanwältin für Familienrecht sowie für Arbeitsrecht
  • Ralph Dommisch – Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

Außerdem werden unter anderem folgende Tätigkeitsschwerpunkte bearbeitet:

  • allg. Zivilrecht
  • Mietrecht
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Verwaltungsrecht

 

Dr. Gerlinde Dommisch steht Ihnen als Steuerberaterin zur Verfügung. 

Lernen Sie uns doch persönlich kennen! 

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder besuchen Sie uns in der Kanzlei, um einen Termin zu vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Tel.: 03683-606610 Internet: www.baier-partner.de
Fax: 03683-606611 E-Mail:    kanzlei[at]baier-partner.de

 

Ihre Rechtsanwälte Nadin Baier und Ralph Dommisch sowie Steuerberaterin Dr. Gerlinde Dommisch

Kanzlei

Die Geschichte der Kanzlei beginnt 1992 mit der Bildung der Sozietät Dr. Joachim Koch und Ralph Dommisch in Schmalkalden.

2004 wird die Partnerschaftsgesellschaft Dr. Koch & Partner aus der Sozietät Dr. Joachim Koch und Ralph Dommisch, Rechtsanwalt Thomas Kaminski und der Steuerberaterkanzlei Dr. Gerlinde Dommisch gegründet. Thomas Kaminski wird der Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht verliehen.

Rechtsanwalt Thomas Kaminski wird 2006 Bürgermeister der Stadt Schmalkalden - seine Anwaltstätigkeit ruht. Rechtsanwältin Nadin Baier und Rechtsanwalt Alexander Held nehmen ihre Tätigkeit in der Kanzlei auf.

Im Jahre 2008 wird Rechtsanwalt Ralph Dommisch der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Rechtsanwältin Nadin Baier der Titel Fachanwältin für Familienrecht verliehen.

Rechtsanwalt Dr. Joachim Koch beendet 2011 seine Tätigkeit in der Kanzlei. Der Kanzleiname bleibt zunächst erhalten.

Rechtsanwältin Nadin Baier und Rechtsanwalt Alexander Held werden 2012 Partner der Partnergesellschaft Dr. Koch & Partner.

Rechtsanwältin Nadin Baier wird 2014 der Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht verliehen.

Im selben Jahr benennt sich die Partnergesellschaft Dr. Koch & Partner Rechtsanwälte Steuerberater in Held & Partner Rechtsanwälte Fachanwälte um.

Rechtsanwalt Alexander Held scheidet zum 31.12.2018 aus der Partnerschaft aus. Der Kanzleiname bleibt zunächst erhalten.

Im Jahr 2020 benennt sich die Partnerschaftsgesellschaft Held & Partner Rechtsanwälte Fachanwälte in Baier & Partner Rechtsanwälte Fachanwälte um.

 

Team

Eine umfassende Betreuung in nahezu allen rechtlichen Fragen wird durch eine interne Arbeitsteilung nach Tätigkeitsschwerpunkten garantiert. Die Kanzlei verfügt über eine moderne technische Ausstattung sowie eine Bibliothek, welche dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entspricht.

So sind wir in der Lage, eine kompetente und zügige Fallbearbeitung zu gewährleisten. Durch die zielgerichtete Teilnahme an Weiterbildungen sind wir immer über Gesetzesänderungen und Neuerungen informiert.

RA_Ralpph_Dommisch.pngRalph Dommisch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete er als Richter in allen Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis 1990, zuletzt am Obersten Gericht in Berlin (vergleichbar dem heutigen BGH).

Seit dem Jahr 1991 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2008 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.

Er verfügt über gesprächssichere Englischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch.

 

RA_Nadin_Baier.pngNadin Baier ist Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht.

Sie wurde in Schmalkalden geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Das Referendariat absolvierte sie in Bayern. Nach der Zulassung als Rechtsanwältin erfolgte im Jahr 2008 die Verleihung des Titels Fachanwältin für Familienrecht und im Jahr 2014 des Titels Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Sie ist als Lehrbeauftragte für Recht an der Hochschule Schmalkalden tätig.

Nadin Baier verfügt über gesprächssichere Englisch- und Französischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch und Italienisch.

 

ST_Gerlinde_Dommisch.pngFrau Dr. Dommisch ist in der Kanzlei als Steuerberaterin tätig.

Sie studierte Mathematik an der Huboldt-Universität zu Berlin. Nach dem Diplom folgte ein Forschungsstudium und die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität. Sie promovierte auf dem Gebiet der Mathematik.

Nach dem Abschluss des Studiums der Wirtschaftswissenschaften an der FernUniversität in Hagen mit Diplom erfolgte die Bestellung als Steuerberaterin.

 

 

Arbeitsgebiete

  • Allgemeines Zivilrecht
    • Rechtsanwältin Nadin Baier

      RA_Nadin_Baier.pngNadin Baier ist Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht.

      Sie wurde in Schmalkalden geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Das Referendariat absolvierte sie in Bayern. Nach der Zulassung als Rechtsanwältin erfolgte im Jahr 2008 die Verleihung des Titels Fachanwältin für Familienrecht und im Jahr 2014 des Titels Fachanwältin für Arbeitsrecht.

      Sie ist als Lehrbeauftragte für Recht an der Hochschule Schmalkalden tätig.

      Nadin Baier verfügt über gesprächssichere Englisch- und Französischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch und Italienisch.

       

       
    • Rechtsanwalt Ralph Dommisch

      RA_Ralpph_Dommisch.pngRalph Dommisch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

      Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete er als Richter in allen Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis 1990, zuletzt am Obersten Gericht in Berlin (vergleichbar dem heutigen BGH).

      Seit dem Jahr 1991 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2008 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.

      Er verfügt über gesprächssichere Englischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch.

       

    Das allgemeine Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Es regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander.

    Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen und ist gleichzeitig das wohl komplizierteste Rechtsgebiet.

    Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Gebiet wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen:

    • Werkvertragsrecht,
    • Mietrecht,
    • Reiserecht,
    • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
    • Schadensersatzrecht,
    • Deliktsrecht und
    • Zwangsvollstreckungsrecht.

    Wir helfen Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich sind wir Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

  • Arbeitsrecht

    Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).
    Wir beraten und vertreten Sie auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Hierzu gehören die Gestaltung von Vertragsverhältnissen und die Beratung bei Beendigungslösungen (z.B. Gestaltung von Aufhebungs-/ Abwicklungsvereinbarungen). Die individuelle Beratung in Bereichen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberrechte insbesondere bei Kündigungen gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.
    Zur Durchsetzung der Rechte von Arbeitnehmern bzw. Arbeitgebern vertreten wir Sie vor den zuständigen Arbeitsgerichten.

  • Asylrecht
    • Rechtsanwalt Ralph Dommisch

      RA_Ralpph_Dommisch.pngRalph Dommisch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

      Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete er als Richter in allen Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis 1990, zuletzt am Obersten Gericht in Berlin (vergleichbar dem heutigen BGH).

      Seit dem Jahr 1991 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2008 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.

      Er verfügt über gesprächssichere Englischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch.

       

  • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Ralph Dommisch

      RA_Ralpph_Dommisch.pngRalph Dommisch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

      Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete er als Richter in allen Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis 1990, zuletzt am Obersten Gericht in Berlin (vergleichbar dem heutigen BGH).

      Seit dem Jahr 1991 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2008 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.

      Er verfügt über gesprächssichere Englischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch.

       

    • Entscheidungen
      OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.12.2017 5 W 53/17

      Anforderungen an eine Pflichtteilsentziehung

      OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2017 6 UF 30/17

      Ehegattenerbrecht: Ausschluss bei Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers

      BGH, Urteil vom 14.03.2018 IV ZR 170/16

      Zum Pflichtteilsergänzungsanspruch hinsichtlich Finanzierungsleistungen für ein Hausgrundstück als unbenannte Zuwendung unter Ehegatten

      OLG Hamm, Urteil vom 11. Mai 2017 – I-10 U 64/16

      Leitsatz

           Eigenhändig ge- und unterschriebene Schriftstücke können Testamente sein, auch wenn die sie verfassende Erblasserin die Schriftstücke nicht mit "Testament" oder "mein letzter Wille", sondern mit einer anderen Bezeichnung wie z.B. "Vollmacht" überschrieben hat.

      KG Berlin, Beschluss vom 28. März 2017 – 6 W 97/16

      Leitsatz

       Ergibt sich die die Zusammengehörigkeit des Textes im Text und den angegebenen Seitenzahlen auf dem Testament auf den beiden Seiten aus der fortlaufenden Nummerierung, genügt die Unterschrift des Erblassers auf der zweiten Seite eines nicht untrennbar miteinander verbundenen Testaments für die Einhaltung der Form des §§ 2247 Abs. 1 BGB, (Anschluss OLG Hamm, 19. September 2012, I-15 W 420/11, ZErb 2013, 14).

       Vom Erblasser im ursprünglich geschriebenen Testament bereits angekündigte, nachträgliche Änderungen in der Testamentsurkunde sind unschädlich, wenn der Erblasser die Änderungen und Streichungen auf der Originalurkunde vermerkt und diesen Vermerk unterschieben hat. Dazu müssen die vorgenommenen Streichungen und Änderungen von der Strichstärke und Farbe der Schrift dem Vermerk über die Änderungen entsprechen, sowie inhaltlich in sich stimmig sind und das gesamte Vermögen des Erblassers verteilen, so dass keine Widersprüche entstehen oder Lücken verbleiben.

    Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu "erben"). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

    Aufgrund der Schnelllebigkeit unserer Zeit ist es notwendig sich rechtzeitig mit der Nachfolgeplanung zu befassen. Hier spielen erbrechtliche, steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Gestaltungen eine entscheidende Rolle. Wir haben diese Entwicklung früh erkannt und sorgen durch in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Anwälte für die rechtlich optimale Umsetzung der Vorstellung des Mandanten.

    Im Falle fehlender oder misslungener Nachfolgeplanung beraten wir bei der zivil- und steuerrechtlichen Optimierung der Rechtslage. Zum Leistungsangebot gehört selbstverständlich auch die Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen.

  • Familienrecht
    • Rechtsanwältin Nadin Baier

      RA_Nadin_Baier.pngNadin Baier ist Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht.

      Sie wurde in Schmalkalden geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Das Referendariat absolvierte sie in Bayern. Nach der Zulassung als Rechtsanwältin erfolgte im Jahr 2008 die Verleihung des Titels Fachanwältin für Familienrecht und im Jahr 2014 des Titels Fachanwältin für Arbeitsrecht.

      Sie ist als Lehrbeauftragte für Recht an der Hochschule Schmalkalden tätig.

      Nadin Baier verfügt über gesprächssichere Englisch- und Französischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch und Italienisch.

       

       
    • Entscheidungen
      Änderung einer gerichtlich gebilligten Umgangsregelung

      OLG Hamburg, Beschluss vom 25.09.2020 - 12 WF 106/20

      Oberlandesgericht Hamm: Urteil vom 19.02.2018 – I-3 U 66/16

      Der Anspruch auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen gibt kein Recht auf Einsicht in eine Kartei mit Samenspendern. Ein Arzt ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einem Patienten gegenüber die Richtigkeit und Vollständigkeit überreichter Behandlungsunterlagen an Eides statt zu versichern. Trägt eine mit "falschem" Sperma, weil nicht vom richtigen Samenspender stammend, durchgeführte heterologe Insemination zu einer körperlich-psychischen Belastung der Mutter bei, kann der Mutter ein Schmerzensgeldanspruch gegen den für die Insemination verantwortlichen Arzt zustehen. Zum Anspruch eines Kindes, von dem für die Insemination verantwortlichen Arzt Auskunft über die Identität seines Vaters zu erhalten.

      AG Bad Hersfeld, 01.12.2017 - 63 F 621/17 SO

      Wird die Schulpflicht nachhaltig verletzt, ohne dass die Eltern hierzu gewillt oder in der Lage sind, dem wirksam zu begegnen, liegt ein Fall der Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 Abs. 1 BGB vor.

      Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.04.2018 - 10 UF 49/17
      Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 04. Juli 2018 – VerfGH 61/18

      Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts durch Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die im europäischen Ausland lebende Mutter

  • Gesellschaftsrecht
    • Rechtsanwalt Ralph Dommisch

      RA_Ralpph_Dommisch.pngRalph Dommisch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

      Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete er als Richter in allen Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis 1990, zuletzt am Obersten Gericht in Berlin (vergleichbar dem heutigen BGH).

      Seit dem Jahr 1991 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2008 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.

      Er verfügt über gesprächssichere Englischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch.

       

    Wir beraten zu allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Dies gilt gleichermaßen für Personen- und Kapitalgesellschaften und Körperschaften (GmbH, AG). So sind wir bei der Neuordnung und Umstrukturierung von Unternehmen genauso tätig wie bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen oder der Erstellung von Aktienoptionsprogrammen sowie von Gutachten zu Spezialfragen.

    Die Kanzlei Baier & Partner legt auch bei der Beratung im Gesellschaftsrecht Wert auf maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen. Der zuständige Partner ist persönlich für Erarbeitung solcher Lösungen verantwortlich.

  • Inkasso
    • Rechtsanwalt Ralph Dommisch

      RA_Ralpph_Dommisch.pngRalph Dommisch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

      Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete er als Richter in allen Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis 1990, zuletzt am Obersten Gericht in Berlin (vergleichbar dem heutigen BGH).

      Seit dem Jahr 1991 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2008 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.

      Er verfügt über gesprächssichere Englischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch.

       

    Der Begriff Inkasso beschreibt im engeren Sinn die Abtretung einer Forderung zum Zweck der Einziehung (Inkassozession). Im weiteren Sinn ist mit Inkasso jeder Einzug von Forderungen gemeint.

    Unsere Tätigkeit im Bereich des Forderungsmanagements umfasst hauptsächlich:

    • die Schuldnerermittlung und Schuldnerauskunft (falls nötig in Zusammenarbeit mit einer Detektei)
    • das Mahnverfahren (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid)
    • die Pfändung
    • die Überwachung von Forderungen (wiedererlangte Liquidität des Schuldners)
    • die gerichtliche Durchsetzung der Forderung
    • das Auslandsinkasso
    • Ratenzahlungsvereinbarungen
    • Vergleichsvereinbarungen
  • Insolvenzrecht
    • Rechtsanwalt Ralph Dommisch

      RA_Ralpph_Dommisch.pngRalph Dommisch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

      Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete er als Richter in allen Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis 1990, zuletzt am Obersten Gericht in Berlin (vergleichbar dem heutigen BGH).

      Seit dem Jahr 1991 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2008 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.

      Er verfügt über gesprächssichere Englischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch.

       

    Insolvenz (lat. insolvens, "nicht-lösend", hier im Sinne von: "Schulden nicht einlösen könnend") bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen Person oder juristischen Person, wie beispielsweise einer GmbH oder einer AG.

    Wir stehen Ihnen in der Phase der Zahlungsunfähigkeit beratend und helfend zur Seite, in dem wir mit Ihnen gemeinsam Lösungen erarbeiten. Dabei arbeiten wir eng mit unserer Steuerberaterin zusammen, um Ihnen ein umfassendes Konzept zu liefern.

  • Mietrecht
    • Rechtsanwältin Nadin Baier

      RA_Nadin_Baier.pngNadin Baier ist Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht.

      Sie wurde in Schmalkalden geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Das Referendariat absolvierte sie in Bayern. Nach der Zulassung als Rechtsanwältin erfolgte im Jahr 2008 die Verleihung des Titels Fachanwältin für Familienrecht und im Jahr 2014 des Titels Fachanwältin für Arbeitsrecht.

      Sie ist als Lehrbeauftragte für Recht an der Hochschule Schmalkalden tätig.

      Nadin Baier verfügt über gesprächssichere Englisch- und Französischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch und Italienisch.

       

       
    • Entscheidungen

    Mit dem Mietrecht kommt fast jeder Bürger und viele Unternehmen in Berührung, sei es als Eigentümer und Vermieter oder als Mieter.

    Es ist eines der praxisrelevantesten Rechtsgebiete überhaupt, das trotz (oder gerade wegen?) zahlreicher gesetzgeberischer Reformen für den Einzelnen kaum noch zu durchdringen ist. Erschwert wird dies auch durch eine Vielzahl allgemein gebräuchlicher Mustermietvertäge, die oft nur vordergründig Sicherheit bieten, da sie regelmäßig vom gesetzlichen Leitbild abweichen und dann häufig den Anforderungen der Rechtsprechung nicht genügen. Die Inanspruchnahme kompetenter Hilfe ist daher gerade im Mietrecht ein Gebot der Vernunft.

    Wir beraten und vertreten seit Jahrzehnten sowohl öffentlich-rechtliche und private Vermieter als auch viele Mieter und sind daher mit den auf beiden Seiten auftretenden Problemen vertraut. Dazu gehören Räumungs- und Zahlungsklageverfahren, Auseinandersetzungen um Nebenkosten, Streitigkeiten während und nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie die vorsorgende Rechtsberatung durch Entwurf geeigneter Mietverträge.

    Ein weiterer wichtiger Teil unserer Tätigkeit ist das Wohnungseigentums- und Maklerrecht.

  • Ordnungswidrigkeiten
    • Rechtsanwalt Ralph Dommisch

      RA_Ralpph_Dommisch.pngRalph Dommisch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

      Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete er als Richter in allen Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis 1990, zuletzt am Obersten Gericht in Berlin (vergleichbar dem heutigen BGH).

      Seit dem Jahr 1991 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2008 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.

      Er verfügt über gesprächssichere Englischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch.

       

    Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt (§ 1 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz - OWiG).

    Anders als bei Straftaten sieht es der Gesetzgeber als ausreichend an, bei bestimmten Rechtsverstößen nicht mit dem Mittel Strafe zu reagieren, sondern mit Bußgeldern. Das sind zum einen Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. Meldepflichten), aber auch Tatbestände, die individuelle Rechtsgüter gefährden oder beeinträchtigen.

    Gerade im Verkehrsrecht kann es im Zusammenhang mit Fahrverboten und Eintragungen ins Verkehrszentralregister zu nachhaltigen Konsequenzen bei den Betroffenen kommen.

    Durch die langjährige Erfahrung und spezielles Fachwissen auf diesem Gebiet stehen wir unseren Mandanten zur Seite und haben hierbei bereits häufig schwerwiegende Nachteile verhindern können.

  • Privates Baurecht
    • Rechtsanwalt Ralph Dommisch

      RA_Ralpph_Dommisch.pngRalph Dommisch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

      Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete er als Richter in allen Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis 1990, zuletzt am Obersten Gericht in Berlin (vergleichbar dem heutigen BGH).

      Seit dem Jahr 1991 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2008 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.

      Er verfügt über gesprächssichere Englischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch.

       

    • Entscheidungen
      BGH, Urteil vom 26.04.2018 VII ZR 82/17

      Bei einvernehmlicher Vertragsaufhebung erfolgt die Vergütung wie bei freier Kündigung

      BGH, Urteil vom 26.04.2018 VII ZR 81/17

      Bei verzögerter Zuschlagserteilung gibt es keine Entschädigung gemäß § 642 BGB

      OLG Oldenburg, Urteil vom 06.03.2018 12 U 38/17

      Zahlungsforderung für die Ausführung einer vergeblichen Bohrung anlässlich der Umverlegung einer Hochdruckgasleitung

      OLG Köln, Urteil vom 09.10.2014 7 U 27/14

      VOB-Vertrag: Einbringung mit Risiken behafteten Bettungsmaterials als Mangel

      OLG Frankfurt, Urteil vom 16.08.2017 29 U 271/16

      Bauvertrag: Rücktritt wegen nicht rechtzeitiger Leistungserbringung

    Das private Baurecht regelt den Inhalt des Bauvertrages (des so genannten Werk- oder Werklieferungsvertrages), die Abwicklung der Bauleistung und die Gewährleistungsrechte bei Baumängeln. Die Parteien vereinbaren in Bauverträgen häufig die Geltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Teil A enthält Regeln für die Ausschreibung von Bauleistungen, Teil B vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abweichende oder ergänzende Vertragsbestimmungen und Teil C technische Bauvorschriften (DIN-Normen). Gerade bei größeren Bauvorhaben, zunehmend kürzeren Bauzeiten und einer Mehrzahl an der Ausführung beteiligter Planer, Fachleute und Unternehmer verlangt die reibungslose Abwicklung eines Bauvorhabens einen erheblichen Koordinierungsaufwand, der nur umgesetzt werden kann, wenn die Bauleistungen von den Beteiligten auch in dem jeweils vorgesehenen Zeitfenster erbracht werden. Das ist durch Vereinbarung verbindlicher Termine zu sichern.

    Ein besonderes Thema ist die Vergütung (Einheitspreis/Pauschalpreis/Vergütung nach Material- und Stundenaufwand) und das Problem der Nachträge. Das Honorar der Architekten und Ingenieure unterliegt - wenn nicht anders vereinbart - den Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

    Dieses ist nur eine allgemeine Charakterisierung des Rechtsgebietes, die keine anwaltliche Beratung im Einzelfall ersetzt.

  • Sozialrecht
    • Rechtsanwältin Nadin Baier

      RA_Nadin_Baier.pngNadin Baier ist Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht.

      Sie wurde in Schmalkalden geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Das Referendariat absolvierte sie in Bayern. Nach der Zulassung als Rechtsanwältin erfolgte im Jahr 2008 die Verleihung des Titels Fachanwältin für Familienrecht und im Jahr 2014 des Titels Fachanwältin für Arbeitsrecht.

      Sie ist als Lehrbeauftragte für Recht an der Hochschule Schmalkalden tätig.

      Nadin Baier verfügt über gesprächssichere Englisch- und Französischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch und Italienisch.

       

       

    Sozialrecht ist öffentliches (hoheitliches) Recht und damit geprägt von einem Über- (öffentliche Verwaltung, Behörde) und Unterordnungsverhältnis (Antragsteller, Leistungsempfänger). Dabei dient es als Recht der sozialen Sicherung der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips.
    Besondere Teile des Sozialrechtes sind die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung sowie das „Schwerbehindertenrecht."
    Wir vertreten Sie im Widerspruchsverfahren und im Klageverfahren vor den zuständigen Behörden bzw. Sozialgerichten.

  • Steuerrecht
    • Steuerberaterin Dr. Gerlinde Dommisch
       

      ST_Gerlinde_Dommisch.pngFrau Dr. Dommisch ist in der Kanzlei als Steuerberaterin tätig.

      Sie studierte Mathematik an der Huboldt-Universität zu Berlin. Nach dem Diplom folgte ein Forschungsstudium und die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität. Sie promovierte auf dem Gebiet der Mathematik.

      Nach dem Abschluss des Studiums der Wirtschaftswissenschaften an der FernUniversität in Hagen mit Diplom erfolgte die Bestellung als Steuerberaterin.

       

       

    Das Steuerrecht ist das Teilgebiet des Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt.
    Das Arbeitsgebiet Steuerrecht umfasst im engeren Sinne die die Beratung und Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten. Aber auch bei allgemeinen Vertragsberatungen insbesondere im Gesellschafts- und Erbrecht ist die Beachtung von steuerrechtlichen Vorschriften unerlässlich.
    Als interdisziplinäre Kanzlei bieten wir einzelfallbezogene steuerliche Gestaltungsberatung, aber auch umfassende Betreuung von der Buchführung bis zur Steuererklärung.

  • Verkehrsrecht
    • Rechtsanwalt Nadin Baier

    Verkehrsrecht betrifft jeden. Nicht nur als Autofahrer, auch als Fußgänger oder Radfahrer kann man schnell Opfer eines Verkehrsunfalls werden oder gegen Straßenverkehrsvorschriften verstoßen. Oft drohen weit reichende Folgen, die schnelle und kompetente Hilfe erforderlich machen.

    Wir regeln für unsere Mandanten alle nach einem Unfall anfallenden Fragen, angefangen von der Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung über ggf. notwendigen Schriftverkehr mit der eigenen Versicherung und notwendiger klageweiser Durchsetzung der Ansprüche bis hin zu einer eventuell erforderlichen Vertretung im Bußgeld- oder Strafverfahren.

  • Versicherungsrecht
    • Rechtsanwalt Ralph Dommisch

      RA_Ralpph_Dommisch.pngRalph Dommisch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

      Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete er als Richter in allen Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis 1990, zuletzt am Obersten Gericht in Berlin (vergleichbar dem heutigen BGH).

      Seit dem Jahr 1991 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2008 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.

      Er verfügt über gesprächssichere Englischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch.

       

    • Entscheidungen

    "... wenn Versicherungen nicht zahlen"

    Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das private Versicherungsrecht. Wir vertreten Ihre Interessen namentlich in der Personenversicherung (Lebens- Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Unfallversicherung), der beruflichen, privaten und industriellen Haftpflichtversicherung sowie in allen Sparten der Sachversicherung (vornehmlich Wohngebäude-, Hausrat- und Feuerversicherung). Unsere Dienstleistung besteht dabei sowohl in der Prozessbearbeitung als auch in der vorprozessualen Beratung.

  • Verwaltungsrecht
    • Rechtsanwalt Ralph Dommisch

      RA_Ralpph_Dommisch.pngRalph Dommisch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

      Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete er als Richter in allen Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis 1990, zuletzt am Obersten Gericht in Berlin (vergleichbar dem heutigen BGH).

      Seit dem Jahr 1991 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2008 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.

      Er verfügt über gesprächssichere Englischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch.

       

    • Entscheidungen

    Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest.

    Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf. Hierbei liegen unsere Schwerpunkte im

    • öffentlichen Baurecht
    • Kommunalrecht,
    • Straßenverkehrsrecht,
    • Abgabenrecht
    • Immissionsrecht
    • Polizei- und Ordnungsrecht

    Hierbei können wir Ihnen in allen Bereichen als kompetente Hilfe zur Verfügung stehen. Dies betrifft z.B. Probleme bei Erhalt eines Bescheides für einen Straßenausbaubeitrag, bei der Durchführung einer öffentlichen Versammlung oder den Erhalt einer immissionsschutzrechtlicher Genehmigung.

  • Wettbewerbsrecht
    • Rechtsanwalt Ralph Dommisch

      RA_Ralpph_Dommisch.pngRalph Dommisch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

      Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete er als Richter in allen Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis 1990, zuletzt am Obersten Gericht in Berlin (vergleichbar dem heutigen BGH).

      Seit dem Jahr 1991 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2008 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.

      Er verfügt über gesprächssichere Englischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch.

       

  • Zwangsvollstreckung
    • Rechtsanwalt Ralph Dommisch

      RA_Ralpph_Dommisch.pngRalph Dommisch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

      Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeitete er als Richter in allen Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis 1990, zuletzt am Obersten Gericht in Berlin (vergleichbar dem heutigen BGH).

      Seit dem Jahr 1991 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2008 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.

      Er verfügt über gesprächssichere Englischkenntnisse und besitzt Grundkenntnisse in Russisch.

       

    Der erfolgreich geführte Prozess und die geschickt verhandelte vollstreckbare Urkunde reichen nur dann aus, wenn Ihr Schuldner freiwillig leistet. Tut er dies nicht, sind Sie auf eine effektive Zwangsvollstreckung und auf belastbare Vollstreckungsvereinbarungen angewiesen. Unsere Mandanten vertrauen hier auf unsere langjährige forensische Erfahrung.

    Die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung fordern allerdings auch den Schutz gegen unzulässige Vollstreckungsmaßnahmen, die mitunter zu gravierenden Nachteilen für die Betroffenen führen. Wir sorgen hier für die rasche Beseitigung von Pfändungen, Beschlagnahmungen etc.

Aktuelles

Verweise auf Unterhaltsrechtliche Leitlinien und Tabellen07.01.2022

Leitlinien OLG Jena 2024

Düsseldorfer Tabelle 2024

Urteile Familienrecht30.03.2021

Umgang der Großeltern und Kindeswohldienlichkeit
OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.07.2022 – 9 UF 30/22

 

Coronatest bei Kindern ist Alltagsangelegenheit

AG Marl, Beschluss vom 29.12.2020 - 36 F 347/20

 

Die gegenwärtige Corona-Pandemie rechtfertigt es grundsätzlich nicht, den Umgang zwischen einem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil auszusetzen.

OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.05.2020 - 1 UF 51/20

 

Für eine soziale Entwicklung von Kindern ist der Kindergartenbesuch in der Regel förderlich, so dass die Masernimpfung dem Wohl des Kindes in der Regel auch dienlich ist.

AG Dieburg, Beschluss vom 07.12.2020 - 51 F 308/20 SO

Urteile Arbeitsrecht30.03.2021

Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter ins Ausland versetzen BAG,

Urteil vom 30.11.2022 – 5 AZR 336/21

 

Mitwirkungsobliegenheiten vor Verfall nicht genommenen Urlaubs BAG,

Urteil vom 20.12.2022 – 9 AZR 266/20

 

Keine Kurzarbeit ohne wirksame Vereinbarung

ArbG Siegburg, Urteil vom 11.12.2020 – 4 Ca 1240/20

 

Fristlose Kündigung bei Entwendung von einem Liter Desinfektionsmittel

LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.1.2021 – 5 Sa 483/20

 

Keine Beschäftigung ohne Maske im Rathaus

ArbG Siegburg, Urteil vom 16.12.2020 – 4 Ga 18/20

 

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eines Krankenhauses bei der Ausgestaltung des Besuchskonzepts in Zeiten der Corona-Pandemie

LAG Köln, Beschluss vom 22.1.2021 – 9 TaBV 58/20

INTERESSANTES ZUM BAURECHT11.08.2017

Wie hat die Bauausführung zu erfolgen?

Ausgangspunkt für die Beantwortung dieser Frage ist der Vertrag. Regelt dieser die Art und Weise, hat sich der Auftragnehmer hieran zu halten. Gibt der Auftraggeber ansonsten nur vor, was er haben will, obliegt es dem Auftragnehmer zu entscheiden, wie er die Leistung erbringt. Er kann frei wählen. Selbstverständlich muss jedoch das Werk, wenn es abgenommen wird, funktionieren und den Vorgaben des § 633 Absatz 2 BGB bzw. § 13 Absatz 1 VOB/B entsprechen.

Wenn der Auftraggeber vorschreibt, wie die Leistung auszuführen ist, müssen diese Vorgaben die Eignung haben, den Erfolg herbeizuführen. Ist dies so, ist der Auftragnehmer hieran gebunden. Ist dem Auftragnehmer dies nicht auf dem vorgegebenen Weg möglich, darf er das Vorgehen ändern.

Der Auftragnehmer befindet auch darüber, wie er Mängel beseitigt. Es besteht nur dann eine Pflicht für ihn, Mängel in einer konkreten Art und Weise zu beseitigen, wenn diese Methode die einzig mögliche Ausführung ist. Sollte der Auftraggeber bei Tauglichkeit der Nacherfüllung diese ablehnen, kommt er in den Annahmeverzug und läuft sogar Gefahr, bei endgültiger Zurückweisung seine berechtigte Forderung auf Nacherfüllung zu verlieren.

Häufig gestellte Fragen im Arbeitsrecht06.02.2017
Die nachfolgenden Fragen und Antworten sollen es Ihnen ermöglichen sich einen Überblick über die Rechte, welche Ihnen als Arbeitnehmer oder Ihren Angestellten zustehen, sowie die Ihnen obliegenden Plichten zu verschaffen.

Hierbei handelt es sich natürlich nur um eine kleine Auswahl aus dem Themenkomplex Arbeitsrecht. Jedoch haben wir versucht, die für Sie relevantesten und interessantesten Fragestellungen heauszufiltern.

Häufig gestellte Fragen im Arbeitsrecht

zum Archiv >>

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Baier & Partner • Judengasse 3 • 98574 Schmalkalden
Tel.: 03683-606610 • Fax: 03683-606611

Datenschutzinformation: Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung






Bitte diese Zahl eingeben (Spamschutz)

56810